Im Todesfall

Der eigene Tod und das Sterben von Angehörigen gehören zu den schwersten Erfahrungen des Lebens. Wir begleiten Sie auf diesem Weg. Unsere Pfarrpersonen und Diakone besuchen Sterbende und deren Angehörige auf Wunsch zu Hause, im Spital oder im Pflegheim. Wir gehen auf Ihre Fragen und Anliegen ein, sei es durch ein Gespräch, durch Gebet und Krankensegnung oder durch eine Abendmahlsfeier im privaten Rahmen. Die Pfarrpersonen gestalten im Dialog mit den Hinterbliebenen die Trauerfeier.

Bei Anliegen oder Fragen kontaktieren Sie eine der Pfarrpersonen.

Vorbereitung

Regeln Sie möglichst früh und im Dialog mit Ihren Angehörigen oder engen Bezugspersonen, was im Falle des Ablebens zu geschehen hat. Das Zivilstandsamt, die Pfarrämter oder weitere Organisationen wie Pro Senectute beraten Sie in diesen Fragen.
Zur persönlichen Vorbereitung:

  • Eine Patientenverfügung und ein Testament können die Hinterbliebenen von vielen Entscheiden entlasten.
  • Wünsche, die direkt mit dem Todestag und der Beerdigung zusammenhängen, dürfen nicht in eine letztwillige Verfügung (Testament) aufgenommen werden, da diese erst später eröffnet wird. Angehörige oder Beauftragte müssen auf andere Weise informiert werden.

Was tun im Todesfall

1. Arzt beiziehen

Im Todesfall sollten Sie zuerst den Arzt (Hausarzt, dessen Stellvertreter oder den Notarzt) beiziehen. Er stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus.
Bei einem Unfalltod oder Suizid muss zusätzlich die Polizei beigezogen werden. Diese verlangt allenfalls rechtsmedizinische Abklärungen.
Vor den weiteren Schritten haben Sie das Recht, in Ruhe vom Verstorbenen Abschied zu nehmen. Die/der Verstorbene muss nicht sofort überführt werden. Notfalls beharren Sie darauf.

2. Information an das Zivilstandsamt Ihrer Wohngemeinde

Innerhalb von zwei Tagen müssen Sie das Zivilstandsamt der Wohngemeinde der/des Verstorbenen benachrichtigen. Das Zivilstandsamt ist für die Organisation der Bestattung zuständig. Dort werden in Absprache mit dem Pfarramt Datum und Ort der Bestattung festgelegt. Zudem bestimmen die engsten Angehörigen die Art der Bestattung und Beisetzung: Erdbestattung oder Kremation (Urne), persönliches Grab oder Beisetzung im Gemeinschaftsgrab bzw. der Urnennische. Bei einer Kremation muss zusätzliche Zeit eingeplant werden. An Sonn- und Feiertagen erfolgen keine Bestattungen.

Evangelische Gemeindemitglieder aus Rapperswil-Jona können auf dem evangelischen Friedhof Rapperswil beigesetzt werden oder auf Wunsch auch auf dem politischen Friedhof Jona.

3. Besprechung mit der Pfarrperson

Kontaktieren Sie möglichst bald die diensthabende Pfarrperson. Wer dies ist, erfahren Sie via Sekretariat.
Im persönlichen Gespräch auf dem Pfarramt oder bei Ihnen zu Hause werden verschiedene Fragen geklärt:

  • Tag, Zeit und Ablauf der Beisetzung
  • Gestaltung der Abdankungsfeier bzw. des Beerdigungsgottesdienstes
  • Besondere Wünsche: Musik, Texte, Lieder, Kollekte, evtl. Blumenschmuck
  • Lebenslauf der/des Verstorbenen

4. Was ist vor der Bestattung weiter zu tun?

  • Angehörige und Freunde der/des Verstorbenen benachrichtigen.
  • Todesanzeige für Zeitung formulieren und aufgeben.
  • Leidzirkulare bestellen und bei der Post aufgeben.
  • Couverts evtl. bereits bei der Bestellung des Leidzirkulars mitnehmen und vorzeitig adressieren.
  • Lebenslauf der/des Verstorbenen für das Pfarramt verfassen.
  • Wenn ein Leidmahl vorgesehen ist: Restaurant reservieren und Menü bestimmen, Einzuladende bestimmen und benachrichtigen.
  • Persönlichen Blumenschmuck bestellen.

5. Fragen zum Friedhof

  • Für organisatorische Fragen im Zusammenhang mit dem evangelischen Friedhof in Rapperswil nehmen Sie bitte mit unserem Sekretariat Kontakt auf.
    055 220 52 40 | sekretariat@ref-rajo.ch

Der eigene Tod und das Sterben von Angehörigen gehören zu den schwersten Erfahrungen des Lebens. Wir begleiten Sie auf diesem Weg.

Kontaktperson

Ueli Schläpfer