In unserer Kirchgemeinde gelten seit Montag, 6. Dezember 2021, folgende Corona-Regeln, analog den Vorgaben des Bundes, des Kantons St. Gallen und der Kantonalkirche:
Für unsere Gottesdienste gilt grundsätzlich eine Zertifikats- und neu Maskenpflicht mit einer Ausnahme, dem «9vor9»-Gottesdienst. Dies bedeutet, dass nur Personen mit Maske teilnehmen dürfen, die entweder geimpft, genesen oder getestet sind („3G“) und dies mit einem entsprechenden Zertifikat per Smartphone-App oder in Papierform nachweisen können.
Für den «9vor9»-Gottesdienst wird kein Covid-Zertifikat benötigt. Die Regeln für diesen Gottesdienst sind Maskenpflicht, Abstand, maximal 50 Personen sowie Aufnahme der Kontaktdaten.
Für Gottesdienste anderer Religionsgemeinschaften in unseren Räumlichkeiten gilt entweder Zertifikats- und neu Maskenpflicht (ohne weitere Einschränkungen) oder dann Maskenpflicht, Abstand, max. 50 Personen, Aufnahme der Kontaktdaten sowie keine Konsumation von Speisen und Getränke.
Hochzeitsfeiern, Bestattungs- bzw. Trauerfeiern können ohne Zertifikatserfordernis bis max. 50 Personen durchgeführt werden. Dabei gilt Maskenpflicht, Abstand und keine Konsumation von Speisen und Getränken. Bei mehr als 50 Personen gilt die Zertifikats- und Maskenpflicht (ohne weitere Einschränkungen). Für Hochzeitsapéros oder Leidmahle gilt generell die Zertifikatspflicht sowie dürfen Getränke oder Speisen dürfen nur noch sitzend konsumiert werden.
Chöre und Musikgruppen können weiterhin in unseren Räumlichkeiten üben. Neu unterstehen diese Aktivitäten jedoch auch der Zertifikatspflicht.
Für Choraufführung sowie Konzerte in Innenräumen gilt grundsätzlich die Zertifikats- und Maskentragpflicht.
Chöre oder Solisten dürfen ohne Masken singen; dann sind jedoch die Kontaktdaten aller anwesenden Personen aufzunehmen.
Selbsthilfegruppen bis zu 50 Personen sind von der Zertifikatspflicht ausgenommen. Hier gilt in Innenbereichen eine Maskenpflicht, ein Konsumationsverbot und die Kontaktdaten müssen erhoben werden.
Für Treffen anderer Gruppierungen (z.B. Fitness, Sprachkurse) in unseren Räumlichkeiten gilt unabhängig der Gruppengrösse neu die Zertifikats- und Maskenpflicht.
Bei der Ausübung von sportlichen Aktivitäten muss keine Maske getragen werden. Dann sind jedoch zwingend die Kontaktdaten der anwesenden Personen zu erheben.
Bei Veranstaltungen mit Apéro oder Speis und Trank, welche in Innenräumen stattfinden (z.B. Zwingli Café, ökumenischer Mittagstisch, International Lunch) gilt generell eine Zertifikatspflicht, analog den Restaurants. Speisen oder Getränke dürfen nur noch sitzend konsumiert werden.
Über die Corona-Regeln anderer Veranstaltungen informieren Sie sich bitte auf unsere Webseite oder fragen Sie bei unserem Sekretariat nach 055 220 52 40.