Diakoniefonds

Finanzielle Unterstützung

Die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Rapperswil-Jona unterhält einen Diakoniefonds zur Unterstützung von Personen oder Familien mit geringem Einkommen, die in schwierigen, finanziellen Situationen sind. Der Diakoniefonds verfolgt subsidiär zu Beiträgen anderer Stellen die Aufgaben und Ziele:

  • bestehende Not zu lindern;
  • einem Leben unter der Armutsgrenze entgegen zu wirken;
  • Bildung, welche der Erwerbsarmut entgegenwirkt oder der Wiedererlangung der finanziellen Selbständigkeit dient, ergänzend zu unterstützen

Passantenhilfe

Sofortige, zentrale Hilfe durch das Diakonat an Personen ohne Wohnsitz in Rapperswil-Jona, an welche bis viermal jährlich Einkaufsgutscheine im Einzelbetrag von CHF 20.– abgegeben werden können. Bargeld wird keines ausgehändigt.

Nothilfe

Kurzfristige, situationsbezogene und unbürokratische Hilfe für Personen mit Wohnsitz in Rapperswil-Jona in finanziellen Notlagen, im Betrag bis CHF 250.– pro Jahr auf Grundlage eines darlegenden Gesprächs. Auch Sachhilfe ist möglich. Die Nothilfe erfolgt direkt durch Pfarr- oder Diakoniepersonen.

Einzelfallhilfe

Mittelfristige Begleitung von Personen und Familien mit Wohnsitz in Rapperswil-Jona in finanzieller Not aufgrund eines darlegenden Gesprächs und vorlegen entsprechender Dokumente. Die Kommission kann Beträge bis CHF 2’500.– pro Jahr pro Person oder Familie sprechen.
Gesuchsformular
Reglement Diakoniefonds

Bildungsbeiträge

Die Kirchgemeinde kann Bildungsbeiträge unterstützend an Personen mit geringem Einkommen ausrichten, die aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse nicht in der Lage sind, für die Kosten vollständig aufzukommen:

  • für ein Bildungsangebot, welches dem Erhalt und /oder der Wiedererlangung der finanziellen Selbständigkeit dient;
  • für eine Aus- und Weiterbildung, welche auf die Mitarbeit im kirchlichen Dienst vorbereitet oder dafür benötigt wird.
  • Für den Bezug von Bildungsbeiträgen können nur Personen mit Wohnsitz in Rapperswil-Jona und mit evangelisch-reformierter Konfession berücksichtigt werden.
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    Reglement Diakoniefonds

Jürg Andrin Hermann