Corona Regeln

In unserer Kirchgemeinde gelten ab Montag, 20. Dezember 2021, folgende Corona-Regeln, analog den Vorgaben des Bundes, des Kantons St. Gallen und der Kantonalkirche:

Für unsere Gottesdienste gilt grundsätzlich eine Zertifikats- und Maskenpflicht mit einer Ausnahme, dem «9vor9»-Gottesdienst. Dies bedeutet, dass nur Personen mit Maske teilnehmen dürfen, die entweder geimpft oder genesen sind («2G») und dies mit einem entsprechenden Zertifikat per Smartphone-App oder in Papierform nachweisen können.
Nur Personen ab 16 Jahren unterliegen der Zertifikatspflicht. Alle Personen ab einem Altern von 12 Jahren müssen eine Maske tragen.

Für den «9vor9»-Gottesdienst wird kein Covid-Zertifikat benötigt. Die Regeln für diesen Gottesdienst sind Maskenpflicht, Abstand, maximal 50 Personen sowie Aufnahme der Kontaktdaten.

Für Gottesdienste anderer Religionsgemeinschaften in unseren Räumlichkeiten gilt entweder «2G» (Zertifikats- und Maskenpflicht) oder dann max. 50 Personen, Maskenpflicht, Abstand, Aufnahme der Kontaktdaten sowie keine Konsumation von Speisen und Getränke.

Hochzeitsfeiern, Bestattungs- bzw. Trauerfeiern können ohne Zertifikatserfordernis bis max. 50 Personen durchgeführt werden. Dabei gilt Maskenpflicht, Abstand und keine Konsumation von Speisen und Getränken. Bei mehr als 50 Personen gilt «2G» (Zertifikats- und Maskenpflicht). Für Hochzeitsapéros oder Leidmahle gilt generell «2G» (Zertifikats- und Maskenpflicht) sowie dürfen Getränke oder Speisen nur sitzend konsumiert werden (analog den Regeln im Restaurant).

Chöre und Musikgruppen können weiterhin in unseren Räumlichkeiten üben. Sie unterstehen auch «2G» (Zertifikats- und Maskenpflicht).
Für Choraufführung sowie Konzerte in Innenräumen gilt grundsätzlich die Zertifikats- und Maskentragpflicht.
Bei Choraufführungen ohne Maske gilt für alle Anwesenden 2G+ (Zertifikats- und Maskenpflicht sowie negatives Testergebnis).
Ohne Gesichtsmaske auftreten dürfen nur (ausgebildete sowie sich in Ausbildung befindliche) professionelle Künstlerinnen und Künstler, die für den Auftritt allerdings ein Impf-, Genesungs- oder Testzertifikat vorweisen müssen (3G).
Unabhängig von diesen Anforderungen gilt, dass auftretende Kinder und Jugendliche unter
16 Jahren ohne Gesichtsmaske auftreten dürfen.

Selbsthilfegruppen bis zu 50 Personen sind von der Zertifikatspflicht ausgenommen. Hier gilt in Innenbereichen eine Maskenpflicht, ein Konsumationsverbot und die Kontaktdaten müssen erhoben werden.

Für Treffen anderer Gruppierungen (z.B. Sprachkurse, Fitness) in unseren Räumlichkeiten gilt unabhängig der Gruppengrösse «2G» (Zertifikats- und Maskenpflicht).

Bei Veranstaltungen mit Apéro oder Speis und Trank, welche in Innenräumen stattfinden (z.B. Zwingli Café, ökumenischer Mittagstisch, International Lunch) gelten die Regeln analog den Restaurants. Speisen oder Getränke dürfen nur sitzend konsumiert werden.

Über die Corona-Regeln anderer Veranstaltungen informieren Sie sich bitte auf unsere Webseite oder fragen Sie bei unserem Sekretariat nach 055 220 52 40.