In unserer Kirchgemeinde sind verschiedenen Behörden für das Wohl der Kirchgemeinde und der Kantonalkiche zuständig.
Die Kirchenvorsteherschaft verantwortet das Geschehen in der Kirchgemeinde und entscheidet in partnerschaftlicher Weise über Gegenwart und Zukunft der Kirchgemeinde.
Die Synodalen sind von der Kirchbürgerversammlung gewählte Personen, die die Aktivbürgerschaft in der kantonalen Synode vertreten.
Die jeweils aktuelle Zusammensetzung entnehmen sie bitte dem angehängten Dokument
Behördenverzeichnis