Urnenabstimmung

Die Kirchenvorsteherschaft hat, basierend auf der Verordnung der Regierung des Kantons St. Gallen, beschlossen, die ordentliche Kirchgemeindeversammlung Ende März 2022 durch eine
Urnenabstimmung am Sonntag, 24. April 2022 zu ersetzen.

Vorlagen:

  1. Rechnungen 2021 und Verlustabschreibung
  2. Kredit für Sanierung Deckentragkonstruktion Kirchraum EZJ
  3. Voranschlag und Steuerfuss 2022
  4. Gesamterneuerungswahlen 2022-2026
    Kirchenvorsteherschaft:
    a) Präsidium
    b) Acht Mitglieder
  5. Gesamterneuerungswahlen 2022-2026
    Geschäftsprüfungskommission:
    a) Drei ordentliche Mitglieder
    b) Drei Ersatzmitglieder
  6. Gesamterneuerungswahlen 2022-2026
    Synode: Zehn Delegierte

Stimmabgabe – Die Stimmberechtigten können ihre Stimme vorzeitig, brieflich oder an der Urne abgeben. Die entsprechenden Informationen sind auf dem Stimmausweis enthalten.

Wahlvorschläge

Die Kirchbürgerschaft ist aufgerufen, Wahlvorschläge für die Gesamterneuerungswahlen 2022–2026 anlässlich der Urnenabstimmung vom 24. April 2022 einzureichen.

Es sind folgende Gremien und Sitze zu besetzen:

  • Kirchenvorsteherschaft: Präsidium und acht Mitglieder
  • Synode: Zehn Delegierte
  • Geschäftsprüfungskommission: Sechs Mitglieder

Wahlvorschläge müssen spätestens am Freitag, 18. Februar 2022, 16.30 Uhr, beim Sekretariat, Zürcherstrasse 14, 8640 Rapperswil, eingereicht werden. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.

Rapperswil-Jona, 26. Januar 2022                             Die Kirchenvorsteherschaft