Corona Regeln

In unserer Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Rapperswil-Jona gelten seit Montag, 13.9.2021, folgende neuen Corona-Regeln:

Für unsere Gottesdienste gilt grundsätzlich die Zertifikatspflicht mit einer Ausnahme, dem «9vor9»-Gottesdienst. Dies bedeutet, dass an allen Gottesdiensten nur Personen teilnehmen dürfen, die entweder geimpft, genesen oder getestet sind («3G») und dies mit einem entsprechenden Zertifikat per Smartphone-App oder in Papierform nachweisen können.

Für den «9vor9»-Gottesdienst wird kein Covid-Zertifikat benötigt. Die Regeln für diesen Gottesdienst sind Maskenpflicht, Abstand, maximal 50 Personen sowie Aufnahme der Kontaktdaten.

Die Zertifikatspflicht ermöglicht es uns, ohne Maske die Gottesdienste zu besuchen, zu singen, sich ohne Abstand zu begegnen, in der Gemeinschaft zu feiern und im Anschluss an den Gottesdienst beim Chilekafi zusammen zu sein – einfach so wie früher.

Für Gottesdienste anderer Religionsgemeinschaften in unseren Räumlichkeiten gilt entweder die Zertifikatspflicht (ohne weitere Einschränkungen) oder dann Maskenpflicht, Abstand, max. 50 Personen, Aufnahme der Kontaktdaten sowie keine Konsumation von Speisen und Getränke.

Hochzeitsfeiern, Bestattungs- bzw. Trauerfeiern können ohne Zertifikatserfordernis bis max. 50 Personen durchgeführt werden. Dabei gilt Maskenpflicht, Abstand und keine Konsumation von Speisen und Getränken. Bei mehr als 50 Personen gilt die Zertifikatspflicht (ohne weitere Einschränkungen). Für Leidmahle oder Leid-Apéros gilt generell die Zertifikatspflicht.

Chöre und Musikgruppen können weiterhin in unseren Räumlichkeiten üben. Entweder als zertifikatspflichtige Probe (ohne weitere Einschränkungen) oder dann mit max. 30 Personen, in beständigen Gruppen, mit Maskenpflicht, Abstand und Aufnahme der Kontaktdaten. Für Choraufführung sowie Konzerte in Innenräumen gilt grundsätzlich die Zertifikatspflicht (ohne weitere Einschränkung).

Für Treffen anderer Gruppierungen (z.B. Selbsthilfegruppen, Fitness, Sprachkurse) in unseren Räumlichkeiten gilt entweder die Zertifikatspflicht (ohne weitere Einschränkungen) oder dann Maskenpflicht, Abstand, max. 30 Personen, Aufnahme der Kontaktdaten sowie keine Konsumation von Speisen und Getränke.

Bei Veranstaltungen mit Apéro oder Speis und Trank, welche in Innenräumen stattfinden (z.B. Zwingli Café, ökumenischer Mittagstisch, International Lunch) gilt generell eine Zertifikatspflicht, analog den Restaurants.

Über die Corona-Regeln anderer Veranstaltungen informieren Sie sich bitte auf unsere Webseite oder fragen Sie bei unserem Sekretariat nach 055 220 52 40.