Kircheneintritt

Mitgliedschaft lohnt sich

Wir freuen uns, wenn Sie der Evangelisch-reformierten Kirche beitreten wollen. Dadurch werden Sie Teil einer lebendigen Gemeinschaft.
Mit Ihrem Eintritt oder Wiedereintritt werden Sie als Kirchbürgerin oder Kirchbürger an ihrem Wohnort aufgenommen. So erhalten Sie kostenlosen Zugang zu allen persönlichen Diensten, die unsere Kirche anbietet- dazu gehören die Taufe von Kindern, der kirchliche Unterricht bis zur Konfirmation, die kirchliche Trauung, persönliche Begleitung in besonderen Lebenslagen und schließlich die kirchliche Bestattung. Zudem sind Mitglieder über 18 Jahre stimm- und wahlberechtigt und können das Gemeindeleben aktiv mitgestalten. Andererseits werden Sie kirchensteuerpflichtig und unterstützen somit die Arbeit der Kirchgemeinde vor Ort.
Wie geht das praktisch?

  • Eine formale Mitgliedschaft können Sie nur an ihrem Wohnort beantragen.
  • Wenn Sie konfessionslos sind, kontaktieren Sie eine Person des Pfarrteams. Sie bespricht mit ihnen das weitere Vorgehen und beantwortet konkrete Fragen.
  • Wenn Sie aus einer anderen Landeskirche (der Römisch-katholischen oder der Christkatholischen Kirche) in die Evangelisch-reformierte Kirche übertreten wollen, müssen Sie zunächst den formalen Austritt in ihrer angestammten Kirche vollziehen. Danach erst können Sie bei uns die Mitgliedschaft beantragen. Auch hier geht ein Gespräch mit einer unserer Pfarrpersonen voraus.
  • Das eigentliche Beitrittsgesuch erfolgt schriftlich mit einem Brief an die Kirchenvorsteherschaft, die formal über die Aufnahme entscheidet.

Eintrittsformular
Gesetzlichen Bestimmungen (Artikel 23 der Kirchenordnung)

Wir freuen uns, wenn Sie der Evangelisch-reformierten Kirche beitreten wollen. Dadurch werden Sie Teil einer lebendigen Gemeinschaft.